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Inobhutnahme und Clearing (Schutz)

Das Schutzhaus Marienhafe dient dem Zweck, Kindern und Jugendlichen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen akut in Not befinden und/oder dringend Schutz benötigen, vorübergehend aufzunehmen. Es handelt sich hier um ein Kinder- und Jugendhilfeangebot mit kurzzeitpädagogischem Charakter, wobei die Einleitung der erforderlichen Hilfen fachspezifischer Krisenintervention durch die Jugendämter bedarf, die zum Teil die Kinder und Jugendlichen in ihren Zusammenhängen schon länger betreuen oder in der Situation der Inobhutnahme aufgrund von Gefährdungsmomenten handeln. Damit entspricht dieses Angebot dem § 42 SGB III.

Die konkrete Arbeit im Schutzhaus verknüpft sich daher eng mit dem Begriff Clearing. Es hat sich herauskristallisiert, dass eine sorgfältige Problemanamnese, die über einen angemessenen Beobachtungszeitraum vorgenommen wird, sowie intensive Perspektivplanung über die Krisensituation hinaus letztendlich sinnvoller und erfolgreicher als eine rasche Rückführung / Weitervermittlung ist. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Jugendämter / der sozialen Dienste von zentraler Bedeutung. Auch der Familienarbeit kommt ein hoher Stellenwert zu. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist sicherzustellen bei gleichzeitiger Einschätzung der jeweiligen Krisensituation um Kindeswohlgefährdung zu erkennen und zu vermeiden.

Inobhutnahme und Clearing bieten wir hier an:

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