U-Haft-Vermeidung

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Anfragen werden in folgenden Projekten entgegen genommen:

Geschäftsstelle der IFI gGmbH

Anschrift

Schmiedestraße 1

 

26632 Ihlow-Riepe

Telefon

04928-9147-0

E-Mail

infi@ifi-ggmbh.de

 

Jugendschutzstelle Marienhafe

Anschrift

Burgstraße 41

 

26529 Marienhafe

Telefon

04934-1540

E-Mail

jugendschutzstelle-marienhafe@ifi-ggmbh.de

 

 

Jungen und Männer Kriseninterventionsstelle Ostfriesland

Anschrift

Kirchdorfer Straße 5b

 

26603 Aurich

Telefon

04941-950605

E-Mail

kiste1@ifi-ggmbh.de

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Die Jugendschutzstelle Marienhafe ist eine Inobhutnahme – und Clearing-Einrichtung mit insgesamt 9 Plätzen.

Erfahrungsgemäß werden etwa ein bis zwei Plätze gleichzeitig für eine U-Haft-Vermeidung bzw. U-Haft-Verkürzungsmaßnahme nach §§ 71 Abs.2 bzw. 72 Abs. 4 JGG, in Anspruch genommen werden.

Eine Unterbringung erfolgt üblicherweise über eine entsprechende Anfrage der im jeweiligen Einzelfall zuständigen Jugendgerichtshilfe, die über den gesamten Zeitraum der Maßnahme Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Jugendschutzstelle sein wird.

In Ausnahmefällen wird die Maßnahme auch direkt vom zuständigen Gericht oder Staats-anwaltschaft angefragt.

Voraussetzungen für die Durchführungsmöglichkeit ist einerseits eine verbindliche Kostenzusage durch den zuständigen Kostenträger, in der Regel das zuteilende Gericht, andererseits die Motivation des Jugendlichen, alternativ zur U-Haft, eine pädagogische Unterstützung für sich nutzen zu wollen.

Diese Motivationsfähigkeit umfasst insbesondere auch die Bereitschaft des Jugendlichen, sich auf das Leben in einer Gruppe mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten einlassen zu wollen.

Um dem Jugendlichen die „Chancenhaftigkeit“ der pädagogischen Maßnahme zu verdeutlichen, sollte der richterliche Beschluss zur U-Haft für den Zeitraum der Maßnahme lediglich ausgesetzt und nicht gänzlich aufgehoben werden.

Grundsätzlich erscheinen uns U-Haft-Vermeidung als auch U-Haft-Verkürzungsmaßnahmen gleichermaßen geeignet, allerdings kann das tatsächliche Erfahren einer U-Haftsituation einzelnen Jugendlichen helfen, den Ernst ihrer Lage zu erkennen und die Notwendigkeit einer grundlegenden Veränderung ihrer Lebensweise anzustreben.

Analog zum bestehenden Angebot der Jugendschutzstelle, wird auch für die Teilnehmer der U-Haft-Vermeidungs- / U-Haft-Verkürzungsmaßname eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Betreuung durchgeführt.

In diesem Zusammenhang finden intensive Einzel- und Gruppengespräche statt, um eine möglichst weitreichende  Auseinandersetzung mit der spezifischen Problematik des Jungendlichen und seiner Lebenszusammenhänge zu erreichen. (Siehe auch Leistungsbeschreibung der  Jugendschutzstelle).

Neben verschiedenen internen sozialpädagogischen Diagnosemethoden erfolgt eine fortlaufende Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden, Institutionen und Fachdiensten.

Alle diesbezüglich erzielten Ergebnisse, sowie die sich aus den Alltagsbeobachtungen ergebenden, relevanten Erkennnisse werden von den Mitarbeitern des Einrichtung schriftlich dokumentiert und der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung gestellt.

Die Rahmenbedingungen der Jugendschutzstelle beinhalten generell eine Unterstützungsform mit individueller Ausgestaltung.

Vorrangig bedeutet dies, dass im Rahmen von Bezugsarbeit genug Nähe zu den Jugendlichen aufgebaut wird, um die Grundlage für eine tragfähige Arbeit schaffen zu können,

In diesem Zusammenhang sollen Kompetenzen vermittelt werden, die die Jugendlichen in die Lage versetzen, sozialverträglich in Kontakt mit Anderen zu treten, Verantwortung für ihr gegenwärtiges, aber auch ihr vergangenes Handeln zu übernehmen.

Die Jugendlichen sind in die bestehende Struktur der Einrichtung eingebunden, was unter anderem bedeutet, dass ein verbindlicher Schulbesuch bzw. die Vorbereitung oder Durch-führung einer Ausbildungmaßnahme verpflichtend ist.

Die Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten, sowie die Reflexion der diesbezüglichen individuellen Verantwortungsanteile werden im Rahmen von Einzel - und Gruppengesprächen umfassend behandelt.

Zusätzlich steht ein Mitarbeiter zur Verfügung, der als Zusatzqualifikation eine Ausbildung zum Gewaltpädagogen / Gewaltberater absolviert hat und durch stabilisierende Beratungs-gespräche zur Unterstützung des Jugendlichen beitragen kann.

Darüber hinaus wird, bis zur Beendigung der Maßnahme, welches in der Regel der Hauptverhandlungstermin ist, eine tragfähige, weiterführende Perspektivplanung vorbereitet. Diese wird, insbesondere auch unter Einbeziehung der individuellen, biographischen Hintergründe und der tatsächlichen Möglichkeiten des Jugendlichen, weiterentwickelt.    

Zur Hauptverhandlung des Jugendlichen wird eine detaillierte und umfassende Facheinschätzung durch die Mitarbeiter der Jugendschutzstelle erstellt.

Diese beinhaltet neben der Darstellung von Alltagsbeobachtungen und allgemeine, den gesamten Verlauf betreffende Informationen, auch alle relevanten, diagnostischen Erkennt-nisse.

Darüber hinaus kann in der Regel im Rahmen der IFI und deren Töchtereinrichtungen eine nachfolgende pädagogische Anschlussmaßnahme angeboten werden, sodass die Nachhaltigkeit der pädagogischen Arbeit gewährleistet ist.

 

Gemeinsames Grundkonzept d. MJ u. d. MK zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe

 

 

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