Die Jugendwohngemeinschaften stellen eine Form der stationären Unterbringungsmöglichkeit auf der Grundlage der §§ 27 ff. KJHG dar. Sie bieten Jugendlichen, die aufgrund ihrer individuellen Problemlage aus ihrem familiären System herausgefallen sind, das Wohnen in einer pädagogisch bestimmten Alltags- und Prozessgestaltung an. Die Finanzierung erfolgt über eine Monatspauschale, die jährlich neu mit den zuständigen Kostenträgern verhandelt und festgelegt wird. Die Jugendlichen bilden, betreut durch das pädagogische Team, eine soziale Gemeinschaft.

Probewohnen
Aufgenommen werden Jugendliche ab 14 Jahren. Die Vermittlungen erfolgt durch die Jugendämter, wobei die Entscheidung für die Aufnahme vom jeweiligen Entwicklungsstand und der Motivation abhängig ist, d.h. die Jugendlichen sollen sich bewußt für das Leben in der Wohngemeinschaft entscheiden und zur Mitarbeit bereit sein. Die Akzeptanz ist eine wesentliche Voraussetzung. Bei akuter Suizidgefahr und/oder Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch ist eine Aufnahme nicht möglich. Vor einer so genannten “Fest-Aufnahme” wird ein Probewohnen mit anschließender Reflexion in der Gruppe durchgeführt.

Das Ziel der Jugendwohngemeinschaft ist die Entwicklung und Förderung der Selbständigkeit der Jugendlichen. Sie haben hier die Chance, sich mit ihrer Vergangenheit auseinander zusetzen und die in ihren spezifischen Herkunftsystemen entwickelten Probleme zu bearbeiten. Lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten werden erworben, gesellschaftlich relevantes Sozialverhalten, die Übernahme von Mitverantwortung und die Bedeutung der Eigenverantwortung werden in der Gemeinschaft eingeübt.

Wöchentlich werden gemeinsam organisatorische Belange besprochen, der Speiseplan erstellt und die verschiedenen Hausdienste eingeteilt. Für zusätzlich anfallende Arbeiten werden einmal im Monat Sonderdienste verteilt. Wichtig dabei ist, daß die verschiedenen Verantwortlichkeiten wechseln und Jungen und Mädchen die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Ziel: ein eigenständiges Leben
Die Befähigung der Jugendlichen ein eigenständiges Leben führen zu können, ist ein erklärtes Ziel. Aus diesem Grund wird auch keine Hauswirtschaftskraft beschäftigt; die Jugendlichen sind gemeinsam mit den Betreuuern für Sauberkeit und Ordnung im Haus und für die Essenszubereitung zuständig.

Der Wechsel in eine Außenwohnung oder bei Bedarf in eine Außenwohngruppe wird - unabhängig vom Entwicklungsstand des/der betreffenden Jugendlichen - angestrebt. Entsprechend werden im Haus Plätze in Außenwohnungen angeboten.

Wöchentlich wird eine Wohngemeinschaftsbesprechung mit allen Jugendlichen und Mitarbeitern durchgeführt. Hier werden unter anderem Konflikte gemeinsam bearbeitet, gruppendynamische Umstände diskutiert und Prozesse initiiert.

Berufsperspektiven entwickeln
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Entwicklung beruflicher Perspektiven und damit verbunden die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung der Jugendlichen. Diese erfolgt in Zusammenarbeit mit den Allgemeinbildenden und Berufsschulen, der Kreisvolkshochschule sowie der Agentur für Arbeit mit ihren speziellen Offerten.

Zu den Betreuungsteams der Jugendwohngemeinschaften gehören fünf hauptamtliche Mitarbeiter (Sozialpädagogen bzw. Diplom-Pädagogen, Erzieher oder sonstige pädagogische Fachkräfte). 

Die tägliche ausführliche Übergabe und die wöchentliche Mitarbeiterbesprechung dienen der Reflexion in Einzelfallbesprechungen und Klärung organisatorischer Belange. Zusätzlich findet eine regelmäßige Supervision statt.

Elternarbeit
Elternarbeit ist wichtig und sinnvoll, Art und Umfang hängen dabei von den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen und von der Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit ab. Hier wird nach Aufarbeitung bestehender Konflikte eine mögliche Annäherung angestrebt.

 

 

Jugendwohngemeinschaften

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IFI Initiative für Intensivpädagogik gGmbH